Unser Clärchens ist am 01.12. geschlossen*
Mietgegenstand sind die im Angebot aufgelisteten Flächen des Clärchens Ballhauses, inklusive der Toilettenbereiche und notwendige Zugangsflächen bzw. Treppenaufgänge.
Die Mietzeit beginnt mit der zwischen den Vertragsparteien abgesprochenen Uhrzeit des Aufbaubeginns bzw. Übergabe der Veranstaltungsflächen und endet, nachdem sämtliche Besucher, Gäste, Künstler und Erfüllungsgehilfen der CB Location GmbH den Mietgegenstand verlassen haben, spätestens jedoch mit der Abnahme der Räumlichkeiten. Die Übergabe und Abnahme der Flächen findet innerhalb des geplanten Veranstaltungszeitraums statt. Die Location wird leer übergeben.
Die Mietzeit beträgt maximal 12 Stunden inklusive Auf- und Abbauzeit. Sollte die Mietzeit verlängert werden müssen, so ist dies nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Dadurch fallen pro angefangene Stunde (Overtime) 10% der Netto-Raummiete zusätzlich an. Das Personal und die Getränke werden dementsprechend verlängert und nachberechnet.
Die Einzelheiten zu Auf- und Abbauzeiten sowie dem Verlauf der Aufbauten werden im Angebot festgehalten und gelten hiermit von beiden Parteien als akzeptiert.
Dem Mieter ist bekannt, dass notwendige Sanierungsarbeiten am Objekt geplant sind. Es kann hierdurch zu Beeinträchtigungen der Räumlichkeiten kommen, welche bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.
Erst die Auftragsbestätigung der CB Location GmbH in Textform führt zu einer garantierten Buchung. Alle im Angebot genannten Einzelpreise gelten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. Die CB Location GmbH berechnet dem Mieter einen Vorschuss von 10% der Auftragssumme direkt nach Buchung und einen Vorschuss von 60% der Auftragssumme 8 Wochen vor Veranstaltung, welche mit sieben Tage nach Rechnungseingang fällig werden.
Bei kurzfristigen Buchungen berechnen wir eine Vorschuss von 70% der Auftragssumme, mit der selbigen Zahlungsfrist. Der Vertrag kommt nur unter der Bedingungen der rechtzeitigen Zahlungen des Vorschusses zustande. Der Restbetrag ist nach Veranstaltung innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungseingang fällig. CB Location GmbH gewährt regelmäßig ein Zahlungsziel von sieben Tagen. Dieses kann bei Vorschussrechnungen unterschritten werden. Längere Zahlungsziele müssen vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels entstehen für jede Mahnung pauschale Mahnkosten von 2,50 EUR. Der Auftragnehmer darf gegen unsere Rechnungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Die Teilnehmerzahl (PAX) kann bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungstermin nach Absprache angepasst werden. Die Mitteilung kann gern per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtpersonenzahl Grundlage für die Kalkulation ist. Sollte die Personenzahl steigen, werden sämtliche Leistungen entsprechend angepasst und in jedem Fall nachberechnet. Hier wird auf die Regelung der Stornierung verwiesen.
Alle über das Angebot hinausgehenden Wünsche werden zusätzlich berechnet. Wir bereiten jede Veranstaltung sehr sorgfältig vor und bitten Sie, sich über unsere Möglichkeiten und Einschränkungen vor Beauftragung zu informieren. Die Veranstaltungsleitung ist am Tag Ihres Events Ihr Ansprechpartner. Sie übernimmt die Regelung der Lautstärke zu jeder Zeit der Veranstaltung. Wir bitten Sie im Ballhaus weder Blütenblätter, Reis noch Konfetti zu verstreuen sowie auf die Benutzung von Wunderkerzen zu verzichten. Nach Einschätzung des Vermieters wird eine Sonderreinigungspauschale fällig, die je nach Verschmutzungsgrad nach billigem Ermessen festgelegt wird.
Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder Verlust diese zu Einkaufspreisen (Material & Dienstleistung) nachberechnet werden müssen. Das Rauchen ist nur auf den Außenbereichen wie Terrasse oder Raucherzimmer möglich. Bei der Benutzung der Außenbereiche bitten wir, die Umgebung zu respektieren. Für die Weitergabe oder Veröffentlichung von Bildmaterial werden die Konditionen für Nutzungsrechte nach Einzelfall vereinbart.
Es ist untersagt eigene Installationen ohne vorherige Absprache mit der CB Location GmbH vorzunehmen, ausgenommen von Dekoration, wenn diese laut Brandschutzbestimmungen B1 oder B2 zertifiziert sind. Die Zertifikate sind der CB Location GmbH vor Installation vorzulegen. Die Entsorgung der Dekoration obliegt dem Mieter.
Der Lautstärkepegel darf Tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) 70 dB und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 55 dB nicht überschreiten.
Stornierungen bedürfen der Textform. Es gilt das Datum des Eingangs. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einer fest gebuchten Veranstaltung die 10% Anzahlung bei Vertragsabschluss angezahlten Summe als Bearbeitungs- und Planungspauschale einbehalten.
Ab 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn steigt dieser Betrag auf 60 % der Angebotssumme. Ab 6 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme. Gleiches gilt für Teil Stornierungen und wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z.B. Zahlungsverzug).
(Stand: November 2021)
Alle Veranstaltungen finden nur unter der 2G-Regelung statt. Der Veranstalter ist für das Hygiene-Konzept verantwortlich. Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die COVID-19-Pandemie ein Restrisiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für Veranstaltungen bestehen kann.
Der Veranstalter ist sich darüber im Klaren, dass er das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko trägt. Die CB Location GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die zustande gekommenen Verträge erfüllt werden müssen. Bis zum Stornierungsdatum entstandene Kosten müssen vom Veranstalter getragen werden.
Bei einem öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsverbot kann das Event kostenfrei auf einen Folgetermin innerhalb von 12 Monaten geschoben werden. Sollte es Einschränkungen bezüglich der Größe von Personen/Gästezahlen aufgrund Gesetz oder Verordnung für Events geben, gelten diese nicht als Stornierungsgrund. Im Falle einer Verschiebung verbleibt die bereits geleistete Anzahlung bei der CB Location GmbH und wird mit dem neuen Event verrechnet.
Sollte das Event nicht verschoben, sondern komplett storniert werden, auf Wunsch des Veranstalters, gelten die normalen Stornierungsbedingungen der CB Location GmbH. Sofern zunächst von der Möglichkeit der Verschiebung gebrauch gemacht wird und dann später diese dennoch storniert wird, entfällt die Verschiebung und es gilt der Zeitpunkt der ersten Absage für den ersten Termin bei der Berechnung der Stornopauschale.
Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z.B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von der CB Location GmbH ausdrücklich zugesichert worden sind.
Die CB Location GmbH wird zur bestmöglichen Umsetzung dieses Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigener Überzeugung auswählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. CB Location GmbH kann hierbei auch gleichwertige Komponenten oder Mitarbeiter gegeneinander austauschen, wenn es erforderlich ist.
Der Mietgegenstand ist über den Vermieter versichert. Der Mieter erklärt, dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde, den Zustand der Mietsache in Augenschein zu nehmen und ihm dieser daher bekannt ist. Etwaige Mängel hat der Mieter unverzüglich zu rügen, andernfalls verliert er sämtliche Rechte, die aus dem nicht rechtzeitig gerügten Mangel resultieren können. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen. Der Mieter hat für eine pflegliche Behandlung der Mietsache Sorge zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur im Rahmen der erteilten Genehmigungen (Siehe Anlagen) und deren Auflagen zu nutzen sowie für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sowie des Betäubungsmittelgesetzes, zu sorgen. Für sämtliche Schäden an der Mietsache (Gebäude, Inventar etc.) haftet der Mieter, auch wenn die Schäden von Besuchern der Veranstaltung, Mitarbeitern des Mieters oder der Künstler oder deren Mitarbeiter schuldhaft verursacht worden sind.
Der Mieter erteilt dem Vermieter den Auftrag, Schäden an der Mietsache, zu deren Beseitigung der Mieter verpflichtet ist, im Namen und auf Rechnung des Mieters beseitigen zu lassen, falls der Mieter nicht mit der Abnahme der Räumlichkeiten nach Veranstaltung diese Schäden selbst beseitigt hat. Der Vermieter hat hierbei seine Schadensminderungspflicht zu beachten. Der Mieter unterrichtet den Vermieter über Schäden an der Mietsache unverzüglich nachdem ihm diese bekannt geworden sind. Die Parteien verpflichten sich betreffend Schäden an der Mietsache und sonstigen Schäden ein schriftliches Übergabe- und Abnahme-Protokoll zu erstellen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Die Art der Veranstaltung ist dem Vermieter bereits bei der Reservierung des Termins anzuzeigen. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen, geschlossene Veranstaltungen und Veranstaltungen politischer Organisationen unterliegen gesonderten Bedingungen, die beim Vermieter zu erfragen sind. Künstler, die auch nur gerüchteweise dem rechtsradikalen
Umfeld zugeordnet werden, dürfen das Gelände vom Clärchens Ballhaus nicht betreten. Der Vermieter erhält in diesem Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, das den Mieter jedoch nicht von der Zahlung der Miete entbindet.
Der Mieter darf nur mit Einwilligung des Vermieters untervermieten. Das gleiche gilt für die Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an Dritte.
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
a. die vom Mieter nach Rechnungsstellung durch den Vermieter zu erbringende Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht geleistet werden;
b. der Mieter seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Abmahnung, soweit diese erforderlich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfüllt;
c. der Mieter Sicherheitsanweisungen des Vermieters nicht befolgt oder gegen behördliche Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen verstößt;
d. der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des Vermieters ändert oder eine Veranstaltung mit einem der rechtsradikalen Szene zugeordneten Künstler geplant ist;
e. der Mieter die Mietsache ohne Einwilligung des Vermieters untervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlässt;
f. über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren oder gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
g. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es anlässlich der Veranstaltung zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gemäß den jeweiligen Ämtern, oder zu Personen- oder Sachschäden kommen wird.
a. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
b. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es ist dann eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
c. Gerichtsstand ist Berlin.
Der Mieter meldet die Veranstaltung selbstständig bei der GEMA an und gegebenenfalls bei weiteren Verwertungsgesellschaften (GVL, VG Wort, etc.) an und zahlt die entsprechenden Gebühren
In sämtlichen Ankündigungen und Werbemaßnahmen für die Veranstaltung ist der Name des Veranstaltungsortes Clärchens Ballhaus in eben dieser Schreibweise zu verwenden. Der Mieter hat auf allen Ankündigungen einen deutlichen Hinweis auf seine Eigenschaft als alleiniger Veranstalter zu geben. Die werblichen Maßnahmen, insbesondere Flyer, Anzeigen und Plakate, werden vorher mit dem Vermieter abgestimmt. Dem Vermieter ist von sämtlichen Werbemitteln und -maßnahmen ein Belegexemplar vorzulegen. Dem Vermieter ist es ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt, die Ankündigung der Veranstaltung oder die Veranstaltung selbst für werbliche Maßnahmen Dritter durch Produkt-, Namens- und Logopräsentation oder ähnliches zu nutzen. Für die rechtlich einwandfreie Verbreitung des Werbematerials (Flyer, Plakate, Mailings) zur Veranstaltung sorgt und haftet alleine der Mieter. Er stellt den Vermieter auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Eine Müllentsorgung wird über den Vermieter gestellt. Dies darf jedoch nicht die Kapazität von 180 Litern (gewöhnliche 3 Tüten Hausmüll) übersteigen. Müll, der eine Kapazität von 180 Liter übersteigt, wird dem Mieter eine Summe von 100,00 Euro netto je Sonderleerung nachträglich in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von zusätzlichen Abfällen, sowie Catering-Abfällen oder/und Sondermüll obliegt dem Nutzer.